Privat
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in einer Privatpraxis. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Dies ist jedoch nicht immer der Fall, daher rate ich Ihnen sich, bevor Sie eine Therapie beginnen, bei ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie im Leistungskatalog enthalten ist. Dazu genügt ein kurzer Anruf bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in Ihrer Krankenversicherung. Dabei können Sie auch klären ob und welche Unterlagen zur Bewilligung der Therapie benötigt werden, z.B. ein Antrag von meiner Psychotherapeutin, oder spezielle Formulare wie z.B. ein Konsiliarbericht des Hausarztes?
Selbstzahler
Es gibt auch die Möglichkeit die Psychotherapie selbst zu zahlen Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Leistungen außerhalb der Psychotherapie wie z.B. das Stressbewältigungstraining wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Kontaktieren Sie mich für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Gesetzlich versichert
Seit dem 01.04.2017 gelten Änderungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Diese beinhalten für gesetzliche Versicherte neue Behandlungsoptionen, wie z.B. die psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung.
Seit dem 01.04.2018 ist der Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde verbindlich.
Da seit vielen Jahren eine massive Unterversorgung der Therapeuten mit Kassensitz existiert, müssen gesetzlich Versicherte oft monatelang auf einen Therapieplatz warten.
Die „Notfallregelung bei Unterversorgung“ (§13 Abs. 3 SGB V) besagt, dass bei unzumutbarer Wartezeit Ihre Krankenkasse die Behandlung bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten erstatten muss. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch ist die Kostenübernahme einer Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Ausnahmefällen möglich.
Sie sind gesetzlich versichert und möchten über das Kostenerstattungsverfahren eine Psychotherapie bei mir beantragen?
Dann können Sie Folgendes tun:
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen Sie, wie Sie am besten erfolgreich einen Antrag auf außervertragliche Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen zur Antragstellung erforderlich sind.
Ist ihre Krankenkasse prinzipiell zur Kostenübernahme bereit, kontaktieren Sie mehrere – mindestens fünf, manche Kassen fordern zehn – Therapeuten mit Kassenzulassung. Notieren Sie sich Name, Datum, Uhrzeit und Ergebnis des Telefonats (z.B. Therapeut Mustermann, Mustermannstr. 1, Herzogenrath, 5.12.2023, 14.15h, Wartezeit 8 Monate bis zur Therapieaufnahme/Therapeut hat nicht zurückgerufen). Fragen Sie nach, wann der Beginn der Therapie wäre und nicht nur ein Erstgespräch stattfinden würde. Denn ein Erstgespräch führt meist nur zur Aufnahme auf die Warteliste.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arzt (z.B. Hausarzt, Psychiater, Neurologe). für die Erstellung eines „Konsiliarberichts“. Damit bescheinigt der Arzt eine Indikation für eine Psychotherapie. Die Psychotherapeuten erhalten so auch medizinische Informationen.
Sie benötigen außerdem den Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Leider kann ich Ihnen diese Leistung in meiner Privatpraxis nicht anbieten, da diese Leistung Kassentherapeuten vorbehalten ist. Termine hierfür können Sie selbst vereinbaren oder über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117.